Full text: Stralsundische Zeitung (1807)

fund, ober dessen gelammte Derkassmschaft, aus Ire 
grird einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderun 
gen haben, hiedurch, daß sie solche in Vermine, am 
inen Julius, vderam-cstenAuaust, oder am -ten 
Hetober d. I., Morgens »m io Uhr, vor dem Kö 
nig!. ^ofgerichte tpecifice angeben und mit de» er, 
forderlichen Bescheinigungen beglaubigen, sub poe 
na conrumscise, praeclusi er perperui siienlii, 
und werden sie sonst durch die am gren November 
«. c. zu erlassende Präclusiv-Erkeimrniß auf immer 
damirabgewiesen werden. 
Darum Greifswald, am -ten Junius 1807. 
Von wegen des Rönigl. Hofgerichts, 
subtcr. 
(b. 8.) I. <L . G. v. Lorswanten, Director. 
Don Sr. König!. Majestät zu Schweden rc. :c. rc. 
zum Dergenschen Amtsgerichte 
Wir verordnete Amtsrichter und Amtsjustikiarlu« 
Thun kuud hiemii: Wie dem König!. Amtsgerichte 
der Pächter Johann Markow zu Cluptow ange< 
zeiget, daß, wenn er zwar bereits einen Cessions- 
handel wegen des von ihm augepachleten Gehöfte« 
Cluprow qelchlossen gehabt, er doch bey näherer Be 
rechnung sich überzeugt habe. Laß sein Permöaeu 
zur Befriedigung aller seiner Gläubiger nicht hin. 
reiche, und er daher, solches densclbeu zu cediien, 
sich genökhiget finde, dabcy auch, um Eröffnung des 
D'»cusii,ns Processes und Vorladung seiner Gläu 
biger anqesuckt. 
Di sim Ansuchen auch nachgegeben worden; 
Solchemnach citiren, Kraft habenden Amtes, Wir 
alle diejenigen, welch« an den Pächter Johann 
Markow zu Cluptow und dessen Vermögen, aus 
welchem rechtlichen Grunde eü auch sey. Ansprüche 
Haden mögren, pcreintorie hiedurch, sich am zren 
August d. I., Vormittage um 10 Uhr, vor dem 
König! Amtsgerich te zur Angabe und sofortigen Be 
scheinigung ihrer Forderungen etnznfinden, oder wi 
drigenfalls zu gewärtigen, daß sie mn ihren etwani- 
gen Ansprüchen durch die in dlelcm Termine zu er 
lassende Präclusiv-Crkenutniß für Immer werden ab- 
und zur Ruhe verwiesen werden. 
Zugleich wird aber auch ('rellitoribriz aufgeaeken, 
sich über die in Absicht des Pacht'echte und lonstl- 
gen Vermögens zu nehmenden Maaßreacln in ter- ! 
mino persönlich, oder kmch hinlänglich instruirte , 
Bevollmächtigte, zu äussern, untcr der Verwar, 
ble Abwesenden als einwilligend in den 
Anwesenden werden angenommen 
iverren. tlsruin Bergen, Lenkten Julius >807. 
Von wegen de» Lönigl. Amtsgerichts 
- subscr. 
) R Schleider, 
König!. AmrsjuMi«. 
Von Sr. Aöitigl. Majestät zu Schweden rc. re. re» 
zum Grimmer Amtsgerichte 
Wir verordnete Amtsrichter und Amtsjustitiariue. 
Thun hiemir kund, wie der Pächter Laug zu Pog- 
gendorf angezeiget habe, daß ein bey ihm leit kur 
zem im Dienst gestandener Pferdejunge, Namens 
Johann Riesebeck, dessen Geburtsort, Eltern 
und Angehörige er nicht bestimmt angeben könne, 
in derNacht vom rosten aufden ristenJunius a. c. 
heimlich entlaufe» und seinen übrigen Dienstleuten 
eine nicht unbedeutende namhaft gemachte Anzahl 
an Kleidungsstücken entwandt und mlt sich genom 
men habe, er aber ungeachtet mancher Nachfor 
schungen den jetzigen Aufenthalt des Entwichenen 
nicht in Erfahrung bringen können, mithin er um 
die öffentliche Vorladung des genannten Riesebeek 
zur rechtlichen Verantwortlichkeit und Verwarnung 
des Publicum« bitten wolle, diesem Gesuche auch 
gewähret worden; Solchemnach wird der entlau 
fene Pferdejunge und Dieb Johann Riesebeck 
hiemit eäickalirer cilirt und aufgefordrrt, non ar- 
rencis foliis, sich am i sten des bevorstehenden Au 
gust Monats, Morgens y Uhr, allhier vor dem 
König!. Amtsgerichte persönlich zu gestellen, und we, 
gen seiner Entweichung aus dem Dienst und ihm 
bevqemessenen Diebstahls sich zu rechtfertigen, wi 
drigenfalls aber zu gewaltigen, daß die wider ihn 
gemachte Denunciation für zugestanden wird ange 
nommen und was Rechtens wird erkannt werden. 
Zugleich aber wird das Publicum vor dem Johann 
Riesebeck, d-ssen Signalement diewr Ladung anqe- 
lüget ist, hiemir nicht nur verwarnet, sondern auch 
jede Gerichrsobrigkeit, wo derselbe sich betreten l«s, 
sen dürste, respective geziemend ersuch-, denselben 
mit seinen gelammten zu ipecificirenden Sachen um 
ter Arrest nehmen und ihn gegen Erlegung gebüh 
render Keilen und Erbietung sä rcciproca änhero 
abliefern zu lassen. 
Damm Loitz, am yten Julius 1807. 
Von wegen des Rönigl. Grimmcnschen 
Amtsgerichts 
tublcr. 
§ ) A. I. F Grave, Amtsrichter. 
Signalement. 
Der von Poaaendorf entwichene Pferdejunge 
Johann Riesebeck ist ungefähr 18 Jahre alt, von 
mitteler Größe, hat htllbraune Haare, und ist de, 
sonders daran kenmllch, daß er auf der rechten 
Mange eine große Narbe hat. Dev seiner Entwei 
chung har er, so viel n an angeben kann, eine grün 
gestreifte Jacke und lcmen, Delukieider getragen. 
Die den Poggendorfer Dienstleuten entwandten 
Sachen bestehet, angeblich ») in einem Paar Stie 
feln, ,) einem Brusttuch, zwey Hrmder, 4) ei 
ner schwarzen halbsekknen Hose, s) einer leinen Hose, 
r 6) einem teinm Kittel, 7) «uiem Paar nwllmei»
	        
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