Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1722

HochEdler 
insonders hochgeehrten Herr Bruder v. Collega 
Die bisher wieder holtweggen ergangene Acta 
Lnquisitionalia habe hiebey gehend communi¬ 
Und da deßen Anwalt in 
ciren wollen, 
Protoco 
ult. Protocollo so woll copiam principalit 
gebeth zu defension, wie auch das ge 
regen fidejussorische Caution der hofft er¬ 
lasen werden möchte, um wegen seiner Krande 
Zeit der pflege beßer gewesen zu können 
so habe hiebey gehendes decretum entwor¬ 
ffen, jedoch will Mhhl. Bruders gedauckt¬ 
Und zwar würde 
darüber erwarten 
dafür halten, das copia Protocollos noch 
nicht, sondern Procacuratori Civ. zufoderste 
inspectio ertheilet werden möchte, ob etwan 
derselbe, annoch additionales zu übergeben, 
und inquisituum darüber zu vernehmen 
wölig fünde, danegst, da dieser vieles 
negiret, und zwar auch das, was Er 
vorher schon zugestünde, so würde Procu¬ 
tori Civitatis, solches zur extrahiren und 
zu beweisen, haben obliegen, woneben dem 
inquisito seine interrogatoria frey 
gelesen werden könten, und Er pacto ihn 
mine zur defension zu verstatten sey. 
was den ptum cautionis betrifftl. 
dürffte Zweiffel seyn, ob Incarceratus 
gegen Caution zu erlaßen: dennoch zumahlen 
van poena corporis afflictiva statt fünde. 
Vid. Carptzov. p. Critn. p. 3. quaest. 
112. n. 98.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.