Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1726

1. 
Relatio 
I. S. Friedrich Bremsen Aplant, contra die hiesige 
Papegojen Compagnie, aplat in pto handlungs¬ 
Freyheit 
Die Papegojen - Compagnie beschweret bey Gewette d 
27. Oct: 24 - Wieder Bremsen & Consortes, daß sie Korn von 
Stralsund bringen lasen, um es wieder zu verhandeln, so 
jedoch wieder die Königl. Resolution anliefe, suchet bestra¬ 
fung u. inhibition: 
Bremse bedinget, daß Er mit den 
übrigen kein consortium hätte, als welche mit ihm keine 
jura paria in den Handlung hätten: opponirte Exceptionem 
actionis non competentis - Er wäre 29 jahr her bürger, hatte je¬ 
derZeit gehandelt, ohne daß ihm von der Obrigkeit contradiction 
gemacht, und wäre solches Stadt und Landkündig, daß Er 
sowoll bey quantitäten eingekauft alß auch verkaufft; Solchen 
possession intaenirte Er, wobey Er auch zu maintiniret: Korn 
hätte Er aus Stralsund kommen lassen, und zwar für einen beßern 
Preiß: die K: Resolution wäre an sich nicht zu appliciren; bäte 
ihn bey seinem titulirten posses zu schützen: Aplat repliciren, 
daß Sie von einer possession nichts wüsten, allenfalß so etwas 
passiret, könte es nur für eine ehmpation angesehen 
werden: Da Er sich auf eine Concession beruffen, müste Er 
solche produciren: Und wan gleich solches darin enthalten, 
könte jedoch insterjudicium 3te solche ô angenommen werden. 
Handlung gehörete den Kauffleuten nach der hiesigen Verfassungen 
so mit der ganzen Bürgerschafts errichtet, so eine erschlichene 
Concession nicht derogiren könte - Bremse vermei¬ 
net, es wäre seiner Handlung Stadtkündig, brauchte also kei¬ 
nen Beweis, und müste Er bey seiner procession geschützet 
werden, bis Kl: erweislich gemacht, daß es nur eine Ehm¬ 
pation: hielte sich ô schuldig durch producirung der Concession 
sich von dem Possessorio abzugeben, und ad petitorium sich 
einzulaßen. Er hätte sich auf keine Concession bezogen müßen 
die Sache in possessorio zu erst fest geführet werden: Contradicir¬ 
te dem Concluso, worinnen Productio Concessionis ihm hätte 
wollen injungiret werden: ließe auch auf den muthmaßlichen 
artic. der hafen Ordnung nicht ein, noch ob die Concessiones 
per obreptitus zu achten. In triplicis wüste man 
von keiner kündbaren possession, und mochte den Anzug 
von den Accise - Registern nicht obstiren, da Bremse bey 
entrichtung der Accise ô würde angezeiget haben, daß das 
korn verhandelt werden solte: als auch die Compagnie 
keiner wissenschaft davon gehabt; wie auch die Hhhn, so da gewe¬ 
sen, ô wißen können, woher Er das Korn gewidmet. Das Handeln der
	        
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