Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1772

o sein Verbleiben 
behalten billig 
verbleibe 
26 st 
In Sachen des Amts der Krüger, Appellanten, jetzt Im¬ 
ploranten, wieder der Kaufmann Crebbin, Appellaten 
jetzt Imploraten, in puncto Eingrifs, hens debiti, wird 
befunden und erkannt: daß da keine großene Belägti¬ 
gung des hiesigen, ohnedies schon zu tage beschwerten 
handels, als bisher beblich gewesen, verhänget werden 
mag: es, der gesuchten Restitution ohnenen ihr, bey 
der Urtel vom 125. Julius C. J. geleh 
dus sein 
msen: Jedoch mit nochmaliger Vergleichung der 
Unkosten VRW. 
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