Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1772

156. 
Sententia 
En Liquisitions und Zuge dachen entgen 
gen den vormahligen Busaren intzi¬ 
t 
gen Tagelöhner Hans Bordt. Siehlen 
pri puncto furti erkennen und spre¬ 
chen nach geschehener Untersuchung, in 
denen wehresten tücken er solator eige¬ 
sern Geständniß und geführten defer¬ 
sion, Bürgermeister und Rath der Stadt¬ 
Wismar auf eingeholten Nach derer Rechts 
Gelährten hiedurch nunmehro zu Recht: 
Daß Inquisitus wegen seiner verschei¬ 
den wiederholten Manseregen und 
Entwendungen verschiedener Sorten 
von Korn, aus denen Scheuern sich zur 
beßerung andern aber zur Warnung 
im Gefängniß mit 6. paar Rathen, 
durch den Nachtknecht zu züchtigen, und 
darauf, nach abgelegter Urgende und ein¬ 
der Stadt und 
gegangener gehörigen Bestätigung, da¬ 
ihres Gebiebes 
rer gesamten Königlichen Schwedischen 
fentschen Lande, auf ewig zu verweisen, 
deßen in actis specificirte wenige 
percelen und etsecten, soweit er nöthig 
publica auctionis lege zu versilbern 
und zu Gelde zu machen, und von dem 
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