Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1775

In Sachen des Kaufmanns Daniel Frie¬ 
durch Lahmann zu erbeit, Klägers, wieder 
den Schiffer Töffel hieselbst, beklagten 
copuncto debiti wird, nach in contuma 
oram angenommenen Schluße der Acten 
erkannt: daß Beklagter die eingeklagte 
147. §. 8. S. C. courant, nebst Zinsen des 
Verzugs von Zeit erhobener Klage, Klägern 
innerhalb 3 Wochen, zu bezahlen dem 
selben auch die verursachte Unkostend, 
auf vorgehende Verzeichnung und richter 
liche mäßigung, zu erstatten, schel¬ 
den VRW 
zur Iplication dieser Unter kann gegen 
Morgen gefordert werden den 11. Oct. 75.
	        
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