Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1775

Liquidanten, wieder den Herrn 
Doctor des Königlichen Hohen Tri¬ 
bunals Procurator Lembcke als G. 
Anwald, liqui¬ 
daten, in puncti 
Liquidationis 
In Convocations - Sachen der Freulein Sophia 
Elisabeth von Lützow Gläubiger, Liquidanten 
wieder den Herrn Doctor und Königlichen hohen 
Tribunals Procurator Lembcke, als G. Anwald 
Liquidaten, in pto Liquidationis werden zuson¬ 
derstelle und Rede, welche an gedachter Freulein 
und derselben hiesige Vermögens Masse, einige 
Forderung, oder Ansprache, haben, sich aber damit 
auf am 31sten Januar d. J. ergangend, und be¬ 
hörig ehr- und refigirte, peremtorische Pro¬ 
clama nicht angemeldet, von selbiger, und 
besonders auch von der dazu gehörigen, in 
der blieder Straße von St Georgen Kirche nach 
den Papen Straße unter n. 5. belegenen Wohn¬ 
bude, nebst Garten, gäntzlich abgewiesen. 
treffend hiernächst die erschienene Gläubiger, wird 
der angezeigte Vergleich hiedurch bestättiget: 
welchem demnach nachzugehen, und, wie solches 
geschehen, beglaubte Anzeige zu den Acten 
einzubringen. Im übrigen werden Liquidanten 
ihres erleidenden Verlustes wegen, zuständniße 
wieder die Fraulein debitorin so wol, als 
auch resp. wieder den Bürger, nicht benom¬ 
men, sondern, so weit Rechtens, vorbehalten. 
VRW 
In Subhastations - Sachen der, der Fraulein 
Sophia Elisabeth von Lützen gehörigen, in der 
blieden Straße von St Georgen Kirchhofe nach 
der Papen Straße unter n 5. belegenen Wohn 
bude, nebst dem dazu gehörigen Gute ad. acta 
convocationis gedachten Fraulein 
wird beagte Wohnbude begeht dem Garten 
dem Herrn Pastor Gahr für die gebothene 
fen tausend Mark lüb. hiedurch erb- und eigen¬ 
thümlich zugeschlagen, und gehet von diesem Kaufgel¬ 
de zuforderst ob die der Stficalen geistlichen 
Hebung gehörigen, in der Wohnbude Bartholomaei 
1650 zu Stadtbuche versicherte Forderung von 
200 Z. als welche in selbigen jedoch ohne 
keinen Novation, bestehen bleibet, und von 
dem Herrn Käufer übernommen wird, auch hinführe 
jedesmal in termino in Termine belegten 
mit 5 Procent zu verzinsen ist 
und denn zu dem Ende und die seit lutherischer 
verfügten bis Michaelis bereits verfloßene 
Zeit Er die Zinsen mit 2 mk. 8 s. gleichfals von
	        
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