In Sachen der Frau Secretairen Landler
Supplicantin, wieder den Advocat Fragebus
Supplicaten, betreffend der Verkauf eines
gewollten Begräbnißes in St. Meven
Kirche, wird auf das Consularischen Protocoll
vom 9ten d. M. verabscheidet, und ferner
weitig erkannt, daß aus der vorhandenen
annoch unvorfallenen langen, in welchen von
der leichen nichts mehr übrig, als die Gebei¬
an, diese, nachdem sie oenftältig gesam¬
let, und in die Behältnis zusammen
get
gelegt, in dem Grabe versecket, und dieser
eingegeben, werden mögen. Wohingegen
die Sorge, mit dem darinn befindlichen leiche
ieweis es die angeführte Beschaffenheit annoch nicht
hat sehr angewesente stehen kleinen müßen.
VRW. p. 10. Sept. 13.