Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1775

In Sachen der Frau Secretairen Landler 
Supplicantin, wieder den Advocat Fragebus 
Supplicaten, betreffend der Verkauf eines 
gewollten Begräbnißes in St. Meven 
Kirche, wird auf das Consularischen Protocoll 
vom 9ten d. M. verabscheidet, und ferner 
weitig erkannt, daß aus der vorhandenen 
annoch unvorfallenen langen, in welchen von 
der leichen nichts mehr übrig, als die Gebei¬ 
an, diese, nachdem sie oenftältig gesam¬ 
let, und in die Behältnis zusammen 
get 
gelegt, in dem Grabe versecket, und dieser 
eingegeben, werden mögen. Wohingegen 
die Sorge, mit dem darinn befindlichen leiche 
ieweis es die angeführte Beschaffenheit annoch nicht 
hat sehr angewesente stehen kleinen müßen. 
VRW. p. 10. Sept. 13.
	        
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