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IX.
Nachrichte u.
1. Die Königliche Regierung zu Stralsund hat unter dem
W. April 1854. im Amtsblatt, Stück 19. eine Aufforderung an die
Landeseinwohner ergehen laßen in Betreff der Schonung und Er¬
haltung der bei uns noch vorhandenen Denkmäler der Vorzeit, an
Hünengräbern, Steinkreiscn, Opfersteinen, Denksteinen, und Burg¬
wällen, und auch sämnitlichen Königlichen Beamten eine ausführliche
Instruction darüber erthcilt, worauf sie zur Erreichung jenes Zweckes
ihre Aufmerksamkeit zu richten haben. Wir erkennen diese Verfügung
der Königlichen Regierung mit dem lebhaftesten Danke an, und hegen
die Hoffnung, daß unsre Mitbürger den Werth derselben zu würdigen
wißen werden, inveni sie nachdrücklich dahin wirken, daß nicht wegen
Befriedigung augenblicklicher Neugier, oder wegen Gewinnung einiger
Steine, oder eines Fleckchens Landes, ein uraltes Grab der Vorzeit
aufgewühlt und für immer vernichtet w'erde. Denn es kommt jetzt
darauf an, uns nur noch die letzten Reste dieser ehemals bei uns
zahlreichen Denkmäler zu schützen, welche bald durch muthwillige
Neugier, bald durch stumpfsinnige Habsucht, einer fortwährenden
Verwüstung unterliegen, die freilich, wenn sie in der bisherigen Weise
fortdauert, sehr bald von selbst ihr Ende darin finden wird, daß
nichts mehr zu verwüsten übrig ist.
Sehr zu empfehlen ist es, daß die bei uns noch vorhandenen
Hünengräber, Steinkrcise und Opscrsteine, in der Weise wie dies in
andren Gegenden Deutschlands geschieht, in ihrer nächsten Umgebung
als eingefriedigte Orte etwaö ausgezeichnet und hervorgehoben werden,