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wr. Hochgraflicheii Excelleyzen diese
Blatter in Unterthänigkeit zu
überiMen,, scheinet die Verfas¬
sung, in welcher ich es mir unter¬
stehe, nicht nur zu erlauben , sondern es Mir auch
zu einer lrothwendigen Pflicht zu setzen. Sie sind
in ihrer geringen GeKaüt dennoch ein Beweis,
' ' - ° wie