Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1701

Relatio ex actis Caspar Jordans Klägl. 
Contra Seel. Oloff Ahrens Wittwe Bekl. 
in pto debiti 
Partes sind zu unterschiedenen mahlen coram 
die 
Consulibus gewesen, allwo Kläger total Bezahlung 
angeklagten zur Sache gebliebenen Sohn. 
vor 
gelieferte Nummer umb so vielmehr urgiret 
als 
weil Bekl. sich schon die Zahlung gestanden 
wann actor die Mumme, wie Tonnen Bier Rechnet 
und Vor 20 Rhr. Wein fliesen annehmen 
wolte. Von Bekl. Seiten aber dieses 
negiret 
Letztere constanter gehet, und darauff 
bestanden, daß weil Ihr gebliebener Sohn 
Vor sich gehandelt die Mumme bestellet und 
empfangen, auch 25 Rhr darauff bezahlet 
Sie Von Ihm nicht gehalten wehre; endlich die¬ 
ses darzwischen gekommen, ob der defunctus 
schon sein Väterl: empfangen, und con¬ 
cludiret, wo keine Theilung geschehen und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.