Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1702

Relatio ex actis des Ambtes der Gläser 
Appellanten 
Contra Andreas Fantauen appellaten p. 
Species facti 
Er hat Appellate welches ein Glaser aus Lübeck 
und nach dem Unglück alhier zu arbeiten, Ver¬ 
gönstigung gehabt, sich zu Rahte beschweret, das Er 
von dem hiesigen Ambte mit 10 rt. strafe desfals 
beleget worden, weil Er länger alhier gearbeitet 
als ihm vom Ambt vergönstiget worden, wiewohl 
Er solches nicht eigenmächtig, sondern auf Erlaubnis 
des Worthabenden Hn. Bürgermeisters gethan, welches 
ihm, die angefangene Arbeit in des Mevischen 
Capell zu continuiren, und dem Ambte, das Sie ihm 
nicht strafen solten anbefohlen solte, causa ist 
an D. Gewette verwiesen, allero appellantis ander 
nicht benehmen könte, das ihnen zu strat Verbohten 
Sub poena supli vermeinen aber nichtes destowenig 
darzu befugt gewesen, weil appellate wieder 
Ambtes Vergönstigung gehandelt, und länger, als
	        
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