dieser
kauff¬
gelder
In Concurs und Liquidations Sachen Hinrich Hei¬
denReichs Creditorum, Liquidanten, contra gedachten
Heidenreich Liquidatum in pto prioritatis wird
nach reproducirung der peremtorie geschehenen
Edictal Citation, den Creditores, so sich wegen
ihrer Foderungen nicht angegeben, ein ruhiges
stillschweigen auferleget, die sich aber gemel¬
det, werden folgender gestalt lociret, als
1: an vorgeschoßenen Concurs unkosten, wan sel¬
be liquidiret und moderiret
2: der Cämmerey in restirendem Schos 15.
3: die Waßer=Collecte, wan Sie solches in¬
nerhalb 14 tagen solches liquidiret
4. die nötigen Reparations Kosten, wann, daß
solche würcklich vorwand, erwiesen
194 4 1/2
5. St. Georg Geistl. Hebung, vermö¬
ge Stadt buch, Miseric. 1657. et jure sepa¬
rationis an Capithal
"200
an Zinsen
"160
6. das Gottes Haus zum H. Geist laut
Stadtbuch, Reminiscene, 1674 auch jure se¬
"100
parationis an Capithal.
84.
"
an Zinsen
7: H. Burgermeister Gröning an restiren¬
"100
den Kaufgelde
1 jahrs Zinsen
8: Frantz August Lopau laut Scheins 114. 6.
Die Wohnung ist des Caspar Hintzen Wittwen, als höchsten
Licitantin fin die gebothene 402. f. den 5. Jul. a. c. weilen die
Reparation höchst nötig und zu beschleunigen war, eigenthüm¬
lich zugeschlagen, wie dan solche Adjudication auch hiemit
publice bestätiget wird. Wie aber sofort erscheinet, daß aus
solcher Kauffmatio Creditores nicht, ja auch die Geistl. Hebungen
nicht völlig werden vergnüget werden, wird denen Provisoren zu
nachsicht gestellet, die eintheilung bey den Kirchenfoderung also
zu machen, das der letztern Capithal conserviret werde, wan der
gleich den votigen Zinsen unbezahlt blieben. V. R. W.
Publ.