Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1718

Relation I. S. Joh. Baalmans Kinder Sup¬ 
plicanti q Mang Holsten Supplicaten in pto 
Novi Operiis- 
Supplicantes beschweren sich, das Supplicat vor seinem 
hause einen beyschlag gesetzet, und wäre schon ein 
inhibitorium bey 10 shl straffe erfolget, er hätte aber doch 
den Wangelstein aufgerichtet. Nun weil derselbe nie 
vor 16 Jahren 
daselbst gewesen, es hätte auch seyn Antecessen desistiren 
müsen, so dan wäre das Lübsche Recht entgegen, und 
in der Cämereii geschloßenen Kauffbrieffen enthalten, 
gesherte nichts auszubauen, da die Gase hir enge 
und in prospect nach ihre buden benomen würde 
Supplicat contradiciret dem anzige, das Er den beyschlag 
heimlich gesetzet, wie auch daß er nach der inhibition mit 
dem Bau continuiret, ob ein Stein da gewesen, wüste Er 
eben nicht, doch hätten sich die Zeit geendert, die dem Ac¬ 
secessori geschehene inhibition wäre res facti nurqui pro¬ 
bandi- Vom Lübschen Recht würde noch täglich abgegangen 
wiewoll die allegirte passus ihm nicht obstirten, da hir 
keine deformität noch projudicii sich fünde, was die 
andern nachbahren für Kauffbrieffe hätten ginge ihn 
nicht an, allenfals würde es laßen Roden auch verbothen 
seyn, so jedoch einen beyschlag hätten: der Brodttisch für 
Paul Kielen Thür wäre, schädlicher exe¬ 
nach 
hierauf ist iterirten accuratione contumacia der 
acten Schlus in contumacieren erkant¬ 
Ich solte dafür halten, obzwar vor diesem kein Beyschlag 
da gewesen, das dannoch dem Supplicato solcher zu gönnen 
da es in arbitrio des eigenthümers von hause stehet, des 
gleich zu seiner bequemligkeit machen zu laßen, wo nur 
keine deformität, noch praejudicium dem nachbahren 
wegen des prospects zuwächset und entstehet: Und mag 
nicht hindern, wo in der Cämmerey Contract das ausbauen 
verbothen, so lange die Cämmerey sich nicht meldet 
ist also dieses ein quaesio de jure fertii und bemercke 
ich dem augenschein nach, nicht, das eine deformität oder 
hinderung, so dem Publico schädlich vorhanden, allen¬ 
falß könte der Beweis wegen entziehung des prospects u. 
vormahligen inhibitorii reserviret werden
	        
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