1638 rt. 1753. 18455 1714
Relatio in Sachen Jürgen Kammers constituire
seiner in pore Curatoris, Joh. Jürgen Velthusens, Kl. 13 rathrina
Hrümpfen, Johan Weitendorffs nachgelaßene Wittw
modo Jacob Schwaben Ehefrau, Bekl. in pto tran¬
nunc implo¬
actionis, modo edendte designationis.
rantin
1720
In der Urthel vom 18ten Dec. ist die Beklagten contemni
ret, dem Kläger wegen seines Curanden das inventarium
oder eine eidtliche designation, wie ihres vorigen
Mannes Güter bey seinem absterben beschaffen gewes
sen, auszuliefern, woneben aber die von ihr ange¬
stellte Reconvention wegen ihres Mannes Väterl. Gü¬
ter auch unbegründet befunden: hiewieder ist
Sie mit einem Libello Restitutorio, nach der auswer¬
tigen anzeichnung den 8 Febr., nach ihrer subscription über
den 28 dec. eingekommen, und hat darinnen gesuchet
daß ihr vorher eine Eidliche designation von Ap¬
mus weitendorffs, als ihres Mannes Vaters Ver¬
lasenschafft herausgegeben werden möchte, weilen
Hr Mann des Vaters unstreitiger Erben und Sie son¬
sten zu der ihr injungirten Eidlichen designation
nicht gelangen könte, sondern es ihr eine wahre
aber, da die Recon¬
unmögligkeit wäre.
ventio, so zu auslieferung dieser Güter abzielte,
gantz unfundirt befunden worden, u. jura sum tempo¬
ad n. 3. ris deducta - Vid. Relatio in fins, so mag auch dieses
und dabey petitum eben wenig statt finden, sondern es wird solch
delation um das so woll wegen unrichtigkeit der Fatalien als
sich findenden
lüchergestalt auch wegen unerhebligkeit des Causalis abzu¬
velangen verschlag seyn die gesuchte Restitutio in integrum
portis indicentum
un man alle mit der bedeutung, daß nach klaare inhalt
der vorigen erkendnis die zu designiren schuldig
conventione nicht
erniret
sey die Güter, so unter seinen händen und
damahlen
verstatet
5. verwaltung gewesen, und ihm solcher gestalt ein¬
genthümlich zu gehöret,
sin¬
). uti supra u. wird die gesuchte Restitutio, so woll wen einrichtigkeit den
üben Causalien, hiemit abgeschle¬
obligkeit der zur
ramen
fatalien, als in dahe
auf die implorantin bedeutet, die designation zu machen
uaeri
vorhanden gewesen
gen, wi
von der Gütern, so in desen Sterbhause zu
auch sonsten ihm völlig und eigenthümlich zugehöret, an worunten die
bey seiner Mutter gewesene nicht unbegriffen, so dan ist dieselbe schuldig
wis dem imprarato caus der Coria assignatione zu moderatione zuerstat wieder