Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1721

1638 rt. 1753. 18455 1714 
Relatio in Sachen Jürgen Kammers constituire 
seiner in pore Curatoris, Joh. Jürgen Velthusens, Kl. 13 rathrina 
Hrümpfen, Johan Weitendorffs nachgelaßene Wittw 
modo Jacob Schwaben Ehefrau, Bekl. in pto tran¬ 
nunc implo¬ 
actionis, modo edendte designationis. 
rantin 
1720 
In der Urthel vom 18ten Dec. ist die Beklagten contemni 
ret, dem Kläger wegen seines Curanden das inventarium 
oder eine eidtliche designation, wie ihres vorigen 
Mannes Güter bey seinem absterben beschaffen gewes 
sen, auszuliefern, woneben aber die von ihr ange¬ 
stellte Reconvention wegen ihres Mannes Väterl. Gü¬ 
ter auch unbegründet befunden: hiewieder ist 
Sie mit einem Libello Restitutorio, nach der auswer¬ 
tigen anzeichnung den 8 Febr., nach ihrer subscription über 
den 28 dec. eingekommen, und hat darinnen gesuchet 
daß ihr vorher eine Eidliche designation von Ap¬ 
mus weitendorffs, als ihres Mannes Vaters Ver¬ 
lasenschafft herausgegeben werden möchte, weilen 
Hr Mann des Vaters unstreitiger Erben und Sie son¬ 
sten zu der ihr injungirten Eidlichen designation 
nicht gelangen könte, sondern es ihr eine wahre 
aber, da die Recon¬ 
unmögligkeit wäre. 
ventio, so zu auslieferung dieser Güter abzielte, 
gantz unfundirt befunden worden, u. jura sum tempo¬ 
ad n. 3. ris deducta - Vid. Relatio in fins, so mag auch dieses 
und dabey petitum eben wenig statt finden, sondern es wird solch 
delation um das so woll wegen unrichtigkeit der Fatalien als 
sich findenden 
lüchergestalt auch wegen unerhebligkeit des Causalis abzu¬ 
velangen verschlag seyn die gesuchte Restitutio in integrum 
portis indicentum 
un man alle mit der bedeutung, daß nach klaare inhalt 
der vorigen erkendnis die zu designiren schuldig 
conventione nicht 
erniret 
sey die Güter, so unter seinen händen und 
damahlen 
verstatet 
 5. verwaltung gewesen, und ihm solcher gestalt ein¬ 
genthümlich zu gehöret, 
sin¬ 
). uti supra u. wird die gesuchte Restitutio, so woll wen einrichtigkeit den 
üben Causalien, hiemit abgeschle¬ 
obligkeit der zur 
ramen 
fatalien, als in dahe 
auf die implorantin bedeutet, die designation zu machen 
uaeri 
vorhanden gewesen 
gen, wi 
von der Gütern, so in desen Sterbhause zu 
auch sonsten ihm völlig und eigenthümlich zugehöret, an worunten die 
bey seiner Mutter gewesene nicht unbegriffen, so dan ist dieselbe schuldig 
wis dem imprarato caus der Coria assignatione zu moderatione zuerstat wieder
	        
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