Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1726

Handwercker wäre der Compagnie ô judicirlich, und die 
LL. & Moribus diesen und anderen Hansen Städte entgehen 
hienegst wäre acceptiret, daß Bremse von der Concession 
er Rechnung gethan, sich auch vornemlich darauf berufen 
welche Er produciren ihm anbefohlen: daß Er danegst seine 
erwiederung nur allein quoad possessionem abgegeben, solches 
könte ô praejudiciren: hatte Er auf seine Concession sich gleich 
ô berufen, so wäre fest, daß Er auf Mehl kauffen Bürger 
geworden, dabey müste Er bleiben und wäre Er schuldig, 
seine Concession zu produciren: Man gestünde ihn keine 
Possession: Er rühmet sich einen possession im Kornhandel 
so ein factum Er diesen worden müste, und müste titulus 
& bona fides auch dociret werden: zumahlen, da Er nur 
ein Mehlkäuffer - Im übrigen hätte Er bereits affirmation 
litem contestiret, und auf eine Concession sich gefußet. 
Welche also pro norma bleiben müße und fünde nun 
poenitentia keinen Staat: Eine Possession von 30 jahrig könte 
ihnen auch ô zu statten kommen, wo Er nicht titulem & bonam 
fidem behaupten könte, die K. Resolution von den Schiffern 
und Haacken könte ihnen ô zu statten kommen, da den Mehlkäu¬ 
ffer halber nie ein Process beym hoh. Tribunal gewesen 
bittet ihm keine Zettul als auf Mehl folgen zu laßen. 
In Quadamplicis beschweret man sich über die Monströse Replic 
und jene sind ô kleine. Der Beweis von seiner possession könte 
auch aus den Accise Register genommen werden, da es publique führen 
niemanden zu versagen :/ Er gezögerte ô zu den Ämtern, wäre 
Sein Concessionarius des Raths, und hätte nebst Mehlkäufen gross 
auch handlung mit Korn gehabt, wobey Er auch zu schützen wäre 
könte auch von solchen woll erhobenen Handlung ô gesaget 
werden, daß solche LL. & Moribus abstimmig oder für eine Usa¬ 
pation anzunehmen: Dan hätte er auf das Possessorium C. contest. 
ret, so objectum zur rechtl. Scheidung getr: und wäre nicht zu 
reflectiren auf das resp. petitorii gegenseitig vorgebracht worden 
Erachtet auch ô nötig sich darauf einzulaßen, sondern contradicirt 
nur und intaenirte seine possession zu fernerer handlungs 
Freyheit mit Korn finito doc judicio hoffte Er auch in petito 
und seinen Zweck schon zu erhalten. die fingirte L. C. affirmativa 
so auf eine Concession sich fuße mendirte mehr Beahndung als 
keine Beantwortung: Ob die 20 jährige Possession in der Handl. 
Freyheit der das Recht geben könte wieder Gegens turbation 
desfals erwartete Er den Spruch: Contradicirte nur dem Anzug 
1) als ob sothane Possessio contra jus & consultadiren liessen 
und selber bonam fidem nicht zum grunde hätte. Was aus der 
hafen = Ordnung angeführet, gehörte nicht ad hoc. judicium, auch 
ginge ihm das von den Handwerckern verordnete nicht an, wegen 
in der Königl. Resolution enthaltenen, bezöge Er sich auf sein voriges 
daneben Er so 
den Klr zu ge¬ 
richtl. zahlen 
müste, daß 
nur wenig Jah¬ 
re wären, daß 
die Kaufmann¬ 
schaft mit ihren 
combiniret 
2 
Indeßen bliebe unstreitig, daß I. K. Maytt die den Handwer¬ 
ckern benommene Handlungs Freyheit auf MehlVerkauff 
nicht sollen extendiret wißen, sondern diese zur rechtlichen 
untersuchung dem hohen Tribunal überlaßen hätte; fürchtete 
also keinen Nachtheil wo nicht eine andere Resolution erfolgte: 
Submittiret zum Spruch - so im Febr: geschehen. 
Hirauf erfolget. de 2ten Marty. 25. der Spruch, daß Beklagte 
mit Korn zu handeln nicht berechtiget, und auf die vorgenanten 
Possession nicht zu reflectiren, sondern ihm solche Handlung mit 
Korn gäntzlich und bey 100 mk. straffe zu inhibiren sey. Es wäre 
dan, daß Er in 14 Tagen justum titulum possessionis in Korn¬ 
handel dociren könte - hievon appelliret Er stante pedem 
suchet auch fatalia prorogationem, so ihm d. 23 Mart: accediret 
ulterio aber d. 1. April: versaget wäre.
	        
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