contimatio relationis in C. Elisabeth Stadtanders Daniel Spriegenheils
Ehefr. Implorantin qtra Frantz Joh. Lehmann als Neumanschen Mit Erben Im¬
ploraten in pto debiti
Nach abgefaßer relation bringet Implorant den 12 curr. eine ablehnungs
Schrifft ad acta, mit bitte solche pvia recissione ad acta zu nehmen, und
erklährt sich darin, daß nachdehm Schliemann u. Neumann der
Imploratin foderung für richtig agnosciret, Er noie seiner Frauen
sich auch solches gefallen laße, daß der Implorantin die bezahlung
aus dem Thumanschen Gütern mit dem Fordersamsten geschehen
wie unn terminus zu legalisirung der Implorantschen Foderung ist
praefigiret gewesen, und die selbe nunmehro von sämtlich
Erben für liquid ist erkant, So kan nicht anders als condemna¬
Joria erfolgen. Würde dahero S. R. zu erkennen seyn,
I. S. uti supra wird praevia rescissione conclusis actorum
das Imploratische productam vom 12 curr. ad acta genommen,
und der Implorantin davon copia zur Nachricht ertheilet
danächst befunden und erkant, daß die angegebene
73 rt dienstlohn, und 236 mk angeliehenes Capithal für li¬
quod anzunehmen, und solche innerha fordersamst der
Implorantin aus dem Namenschen Gütern zu vergnügen
seyn. C. die Exp. V. R. W.
Publ. den 16. Febr. 1729.