Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1729

contimatio relationis in C. Elisabeth Stadtanders Daniel Spriegenheils 
Ehefr. Implorantin qtra Frantz Joh. Lehmann als Neumanschen Mit Erben Im¬ 
ploraten in pto debiti 
Nach abgefaßer relation bringet Implorant den 12 curr. eine ablehnungs 
Schrifft ad acta, mit bitte solche pvia recissione ad acta zu nehmen, und 
erklährt sich darin, daß nachdehm Schliemann u. Neumann der 
Imploratin foderung für richtig agnosciret, Er noie seiner Frauen 
sich auch solches gefallen laße, daß der Implorantin die bezahlung 
aus dem Thumanschen Gütern mit dem Fordersamsten geschehen 
wie unn terminus zu legalisirung der Implorantschen Foderung ist 
praefigiret gewesen, und die selbe nunmehro von sämtlich 
Erben für liquid ist erkant, So kan nicht anders als condemna¬ 
Joria erfolgen. Würde dahero S. R. zu erkennen seyn, 
I. S. uti supra wird praevia rescissione conclusis actorum 
das Imploratische productam vom 12 curr. ad acta genommen, 
und der Implorantin davon copia zur Nachricht ertheilet 
danächst befunden und erkant, daß die angegebene 
73 rt dienstlohn, und 236 mk angeliehenes Capithal für li¬ 
quod anzunehmen, und solche innerha fordersamst der 
Implorantin aus dem Namenschen Gütern zu vergnügen 
seyn. C. die Exp. V. R. W. 
Publ. den 16. Febr. 1729.
	        
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