Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1733

Relatio in caa sämtl. Elterleute und Ambtbrüdere der Gewerke 
der Schuster, auch Grob und Klein-Schmiede, Supplicant ctra 
dH Obristen von Mecklenburg, Supplicat, in pto punciationis novi 
operis. 
Supplicantes bringen Klagend an, daß wie dH Velthusen etwa vor 
2 Jahren des H. Suplat Haus bauen laßen, wäre zugleich der Tropffen 
Fall von ihren Stüllen, so von Uhralten Zeiten her hinter ihren 
beyden Ambtkrügen nach dH Obristen Garten gehen, nebst den Waßer 
lauff von beyden häusern nachgedachte Garten und der kleinen 
Schmiede Straß aufgenommen u. repariret worden, bey welcher 
das Ambt der Schmiede 
reparation sie selbst die arbeith verrichten laßen, u. dH Velthusen 
das Ambt der Schuster hätte dH Velthusen an materialien für 
dieses revier 9 mk bezahlet, diese reparation wäre in conspectu dH 
Obristen u. dH. Velthusen geschehen. Vor einigen tagen hätte dH Obristen 
sich das gantze Steinbrüggels, so etwa 2 Fues breit von ihren 
beyden Stall Wenden ab unter tropffen Fall gebrügget gewesen, 
durch arbeits leute heimlicher weise aufnehmen, u. das Erde 
auch dergestalt verhöhen, auch mit Kräutern, busch baum 
und andern jungen baumen bis an ihren Stallwänden hinan 
besetzt laße, so daß das Regenwaßer aus ihren höfen durch den 
gewöhnl. Waßer lauf nach der Schmiede Straß nicht mehr 
passiren könte, sondern bey großen vrßen Regen- güßen zum 
augenscheinl. Verderb ihrer hinter - Gebäude in den höfen 
stehen bliebe. Wie nun keine remonstrationes bey dH Oristen 
werfung wolte, bitten Sie obrigk. hülffe, u. Ihm anzuhalten 
daß das aufgenommne Stein - Brückels so gleich in vori¬ 
gem Stande zu setzen, u. den aus ihren höfen abfließenden 
Regen Waßer seinen lauff ungehindert zu laßen, bitten termi¬ 
num zum Vorbescheide, u. das dH Velthusen möchte mit 
citiret werden, zu welchen terminus auf den 20 Maj ist praefigi¬ 
ret, auch auf verlangen Steinbrückken sind gefodert worden 
da ihm dann ist proponiret, daß der process auf 2 dinge ankähme
	        
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