Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1734

I. B. 
1734. 
184 
Relatio in Sachen Gesamter Weber gesellen aplanten 
qtra Hans Goldenboch aplat in pto verübter Haus gewalt 
der jetzige aplat klaget beym Gericht, daß die en Klink 
Hamer befindlich gewesene Schuld Weber gesellen 
von seinem hause gekommen, und mit gewalt hierin 
dringen wollen, diejenigen, so aplant abgerahte, wären mit Schlä¬ 
tractiret, auch hätten sie mit großen Steinen ins Haus ge¬ 
worffen, wodurch eine dirne wäre laediret, hätten auch ô 
abwarch wollen, bis die Wache gehohlet u. einige in die 
haupt wache wären gebracht, bittet die arretirte anzuhalten 
die complices näherhafft zu machen, u. nachgehends sie 
sämtl. mit Gefängnis Straffe zu belegete. die arrestat 
excipiren, sie hätten ihren Krug tag gehalten, da wären Schade 
sten Jungen gekommen u. hätten ihr handwerck geschimpffet, 
welche sie zu rück getrieben, 4 Meistern wären dabey gewesen, 
endlich auf zu reden das Gerichte haben sie die aplant auch 
nahmhafft gemacht, welche anzeigen, sie wären herauf 
geruffen hätte zu leisten, Ihnen ist nochmahlen injungi¬ 
ret die complices u. rechte Uhrheben der gebrauchte ge¬ 
walt nahmhaft zu machen, oder sie solten alle gestraffet 
werden, hierauf sind in verschiedenen dicten Zeugen 
verhöre gehalten, wie aber keiner auf den anderen 
recht bekennen wollen, sind per sententiam von 
27 July c. sämtl. beym Lern und zwar jeder in 1 Rthl 
Statte oder 24 stündige gefängnis Straffe, u. einer 
ein verfungl. abbite zu thun, condemniret. Von welcher 
Urthel Er appelliret ist 
Consideranda. 
(1) ob fatalia richtig 
(2) ob gravamina erhebl. 
(3) was zu erkennen seyn möchte
	        
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