I. B.
1734.
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Relatio in Sachen Gesamter Weber gesellen aplanten
qtra Hans Goldenboch aplat in pto verübter Haus gewalt
der jetzige aplat klaget beym Gericht, daß die en Klink
Hamer befindlich gewesene Schuld Weber gesellen
von seinem hause gekommen, und mit gewalt hierin
dringen wollen, diejenigen, so aplant abgerahte, wären mit Schlä¬
tractiret, auch hätten sie mit großen Steinen ins Haus ge¬
worffen, wodurch eine dirne wäre laediret, hätten auch ô
abwarch wollen, bis die Wache gehohlet u. einige in die
haupt wache wären gebracht, bittet die arretirte anzuhalten
die complices näherhafft zu machen, u. nachgehends sie
sämtl. mit Gefängnis Straffe zu belegete. die arrestat
excipiren, sie hätten ihren Krug tag gehalten, da wären Schade
sten Jungen gekommen u. hätten ihr handwerck geschimpffet,
welche sie zu rück getrieben, 4 Meistern wären dabey gewesen,
endlich auf zu reden das Gerichte haben sie die aplant auch
nahmhafft gemacht, welche anzeigen, sie wären herauf
geruffen hätte zu leisten, Ihnen ist nochmahlen injungi¬
ret die complices u. rechte Uhrheben der gebrauchte ge¬
walt nahmhaft zu machen, oder sie solten alle gestraffet
werden, hierauf sind in verschiedenen dicten Zeugen
verhöre gehalten, wie aber keiner auf den anderen
recht bekennen wollen, sind per sententiam von
27 July c. sämtl. beym Lern und zwar jeder in 1 Rthl
Statte oder 24 stündige gefängnis Straffe, u. einer
ein verfungl. abbite zu thun, condemniret. Von welcher
Urthel Er appelliret ist
Consideranda.
(1) ob fatalia richtig
(2) ob gravamina erhebl.
(3) was zu erkennen seyn möchte