Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1735

S. K. 
N 2/3 
Fol. §. 7. 
Fol. 59. 
§. 62. 
f. 63. 
Fol. 75. 
N. 70. 
S. 84. 
Fol. 94. 6. 
Fol. 99. 
159 
Relatio in Sachen H. Claus Wilhelm von Bremen Erben, 
und Peter Corsvanten, Supplicanten, qtra Jhaac Tiemans Wittw 
Suplatin in pto rationum et locarii ad acta concursus 
Hermann Cordes Wittwen und Erben Creditorum 
ao 1718. den 11. April zeiget Haac Wiemann an, wie Er erl. 
Jahre in dem Condischen hause gewohnet, und an Miehte 
bishero jährl. 30 Rthl gegeben, das Haus aber wäre im miserablen 
stande, wie aber die Miehte ihm gar zu hoch bittet Er 
10 Rthl zu davon zu remittiren, und wie am 4. May ein 
Vorbescheid angesetzet worden, da dann beliebet, daß Mu¬ 
mann auf 1 Jahr das Haus behalten, u. dafür 25 Rthl geben, 
auch die Kleinigkeiten zu repariren, selbst übernehmen solte 
ao 1719. den 4. April suchet Numann fernere remission, 
da dann coram protocollo consulari das Haus Ihm für 20 Rthl 
ist gelaßen. ao 1720 den 6 Mart. ist Ihnen abermahl das 
Haus auf 1 Jahr zu 16 Rthl accordiret, jedoch daß Er die 
kleinen reparationes von etl. schilling selbst zu besorgen 
hätte. 
den 3 8br. 1731. verlanget Niemans Wittwe Richtigkeit 
wegen ihres hauses, und übergiebt eine Rechnung u. be¬ 
lance, vermöge welcher sie schuldig bleibet 60 Rthl, worind 
aber opponiret wird, daß sie von ao 1715 die Heur nur 
16 Rthl angerechnet, da doch die selbe pro 1718 zu 25 Rthl 
pero 1719. zu 20 Rthl. n. 4. ao 1730 zu 16 Rthl gesetzet, wie dan 
auch dergleich monita im prod. 6. 8br. c. a. gemacht 
werden. 
wie nun hiernechst Peter Cehrant vermeinet, daß die 
Niemansche Wittwe 100 Rthl mehr als sie ihr anto formiret 
schuldig wären, ist ihr angedeutet sich mit den Creditoren 
zu setzen, damit die Recht ihre Richtigkeit erhielte. 
welches partibus abermahl coram protocollo vom 23. Febr. 1732. 
ist angedeutet.
	        
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