S. K.
N 2/3
Fol. §. 7.
Fol. 59.
§. 62.
f. 63.
Fol. 75.
N. 70.
S. 84.
Fol. 94. 6.
Fol. 99.
159
Relatio in Sachen H. Claus Wilhelm von Bremen Erben,
und Peter Corsvanten, Supplicanten, qtra Jhaac Tiemans Wittw
Suplatin in pto rationum et locarii ad acta concursus
Hermann Cordes Wittwen und Erben Creditorum
ao 1718. den 11. April zeiget Haac Wiemann an, wie Er erl.
Jahre in dem Condischen hause gewohnet, und an Miehte
bishero jährl. 30 Rthl gegeben, das Haus aber wäre im miserablen
stande, wie aber die Miehte ihm gar zu hoch bittet Er
10 Rthl zu davon zu remittiren, und wie am 4. May ein
Vorbescheid angesetzet worden, da dann beliebet, daß Mu¬
mann auf 1 Jahr das Haus behalten, u. dafür 25 Rthl geben,
auch die Kleinigkeiten zu repariren, selbst übernehmen solte
ao 1719. den 4. April suchet Numann fernere remission,
da dann coram protocollo consulari das Haus Ihm für 20 Rthl
ist gelaßen. ao 1720 den 6 Mart. ist Ihnen abermahl das
Haus auf 1 Jahr zu 16 Rthl accordiret, jedoch daß Er die
kleinen reparationes von etl. schilling selbst zu besorgen
hätte.
den 3 8br. 1731. verlanget Niemans Wittwe Richtigkeit
wegen ihres hauses, und übergiebt eine Rechnung u. be¬
lance, vermöge welcher sie schuldig bleibet 60 Rthl, worind
aber opponiret wird, daß sie von ao 1715 die Heur nur
16 Rthl angerechnet, da doch die selbe pro 1718 zu 25 Rthl
pero 1719. zu 20 Rthl. n. 4. ao 1730 zu 16 Rthl gesetzet, wie dan
auch dergleich monita im prod. 6. 8br. c. a. gemacht
werden.
wie nun hiernechst Peter Cehrant vermeinet, daß die
Niemansche Wittwe 100 Rthl mehr als sie ihr anto formiret
schuldig wären, ist ihr angedeutet sich mit den Creditoren
zu setzen, damit die Recht ihre Richtigkeit erhielte.
welches partibus abermahl coram protocollo vom 23. Febr. 1732.
ist angedeutet.