Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1735

In Sachen des GrubenMüllers Hartwig Lübbers 
und seiner Mühlen burschen, appellanten, 
qtra Procuratorem civitatis und die Brauer Com¬ 
pagnie appellaten, in pto contraventionis et de¬ 
fraudationis, wird visis actis befundenend 
erkant, daß appellant entlich noch zur Zeitl. 
von der dictirten Straffe zu entbinden, 
und Hartwig Lübbers zum Beweise seiner 
eingewandten exception, wie nemlich das 
ohne accise Zettel gemahlen Maltz vor 
seine Pferde gemahlen worden, die 
übrigen appellantes aber mit ihren 
vermeinten rechtlich Einreden zu höhren 
seyn, deshalb diese Sache ans Gewette 
remittiret wird, allwo sie solches bey er¬ 
ster citation zu beschaffen angewiesen 
werden, Indeßen sind sie schuldig alle 
in erster instance causirte Kosten 
praevia designatione et moderatione 
den Appellaten zu erstatten. V. R. W. 
1735 
Relatio 
Nob. 3. 4753 
in Sachen 
d. 1699 
Christian Adam Müllers Kl. 
Johann Sassen Bekl 
in pto 
Wegschafftung des Waßers 
aus den Kellern und sehung 
einer Haus ihnen ge 
Es ist schon in ao 1732 zwischen Kl. u. beklagten 
wegen des waßers in den Kellern streit gewesen 
und Einer den andern schuld gegeben, daß die Kellern 
von Waßer ô von gehalten würden und daher beyden 
häuser leiden müßen, wie davon das protoc. Consul. 
von 12 July 1733 nehmer nachricht gebet. 
wie aber hierin keine anderung gemachet, sondern 
gelaßen worden, wie es gewesen, hat endlich vor Urthel 
Jahr die Er. zu peritendentin sich beschweren laßen 
über das viele waßer so ins Sachen Keller in den 
ihrigen Kähme u. Ihr hauß gewaltig dabey litte, 
worauf den Johan Casse den 13 Jun. a. c. vom 
Consulat gefordert, da dan die frau super inten 
dente ihrer Klage wiederholen u. den schaden an ihren 
hause vorstellen biß laßen, mit bitte Sachen in¬ 
zu befohlen die Faulpumpe in den vorigen ohrt wie 
dersetzen zu laßen, u. Sie solchergestatt Klaglaufe 
un schade loß zu stellen. 
deciso schiebet hierin die schuld auf seinen Nachbah¬ 
ven Christ. ad. Müllers u. sagt, daß das Waßer 
von den selben in seine Steller kühner zumahl die 
Er seinen Keller darupfen laße auch die vorhin 
gehabte Faulpungen verziehen laßen, bittet da
	        
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