Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1772

 Betrahenten, wegen 
Proclamation des dem 
selben gehörigen 
hier darg 
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In Proclamations- Sachen wegen des den 
hiesigen Bürger und Schiffers Peter Stadlosch, u 
gehörigen Sudwerks von der Grutzmachen 
wegen an unter N. 1. belegenen, und an ihm 
dachten Vater Redlicht zu Stadtbuche geschrie 
benen Hauses, wird auf das Consularischen Pro¬ 
tocoll vom 21sten v. M. verabscheidet und 
erkannt: daß die gesuchte Seit nicht 
Statt habe, sondern, gleich wie zuforderst alle 
und jede, welche an dem proclamirten Hause 
einige Ansprache, oder Forderung, haben, sich 
ader damit auf das unterm 7 August H. 
gangen 
u. ergehen, und behörig af- und refigirte 
peremtorische Proclama nicht angemeldet, und 
machen zu praecludiren, und von selbigen 
gäntzlich abzuweisen, also zugleich zu deßen 
gerichtlichen Subhastation deremtorisches Pro¬ 
claus auf 6 Wochen zu erlaßen, und selbigen 
der von Johann David Ziehl geschehene Both 
von 400 rt. N 2/3 ein zu begleiben, und zu erwer¬ 
ten, ob auch ein höheren Both geschehen werde; 
worauf darnach, weiter ergehet, was Recht 
seyn wird Übrigens wird zwar die ge¬ 
nichte Versiegelung annoch ausgesetzet, dagegen 
aber und Ertrahenten, und deßen Ehefrau 
von den vorhanderen Mobilien nicht zu 
veräußern, oder von Abhänden zu bringen, bey 
Verwenden, rechtlichen Beahndung eintlich 
auferleget Abl 
Publ. W. d. 2. Decbr. 1712
	        
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