Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1772

3 stelle 
In Sachen der Aeltesten des Tischler¬ 
Amots hieselbst, Appellanten, wieder die Mei¬ 
tern besagung liebts, Appellaten, in puncto 
Absich aufung einer, von verfertigten Koppen 
zu leistenden, beysten zur Amts, bede 
wird, nach genommenen Einsicht der Gewetts 
Acten befunden und erkannt: daß die von 
Appellaten angestellte Klage beym Gewette 
nicht an zu nehmen gewesen, sondern die Sache 
allhie behörig auszuführten: demnach von 
den Libello Querulatorio et Appellatorio 
Appellaten Copei zu ertheilen, und, und 
dieselben darauf innerhalb 3 Wochen 
zu antworten, und die Gegen - Nothdurft 
zu verhandeln, schuldig, Emmittelst aber 
ist die angeregte sorgsten bis zu ausge¬ 
machter Sache fernerhin, zu erlegen, und 
werden Appellaten, solche für das Bevorste 
hende Weihenachten Cuartel anweigerlich 
einzubringen, angewiesen. V. R. W. 
Publ. W. d. 5. Decbr. 1712
	        
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