Full text: Relationen des Wismarer Obergerichts 1772

sotharius Mar 
Schwartz 
oder dergehändert 
hie und zweitig Mart 
lübsche jetziges Pommer 
ches Courant 
welchem 
von Ihre 
Im Schuld- Sachen des heimlich von hier entwiche¬ 
nen hiesigen Bürgers und Leinwebers Jochim Frahm 
und deßen mit ihm gegangenen Verfübachten Tha¬ 
eins Maria Schwartz, werden zuforderst ille und 
Ende, welche an Bestirten Frahms und deßen Steffe 
tochten von zurückgelaßene Hanbseligkeit, und in an¬ 
derheit an der in der Kürtzen Baustraffe belegene 
und Johann Schwartz Tit. emti Ven. a. Cantate 
1754 gerechte zu Stadtbuche geschriebenenen Wohnbude 
einige sonderung der Ansprache, der Forderung 
haben, sich aber damit auf das am 18ten September 
I. J. ergangene, und behörig af- und refigirte her¬ 
nuntorische Procland nicht angemeldet, davon 
gäntzlich abgewiesen: zugleich wird besagte Bede 
der Arbeites Mann Pancal Rostock, da kein mehr 
biethenden Kanfer sich angefanden, für die 
gebothene Dors handers Mark lübsch kann 
zwey dritten derb, und eigenthümlich zur schlagen. 
das den 
und bleibet in selbiger den dem Gottes haus 
so zum theiliges Geiste darin als einen artiges 
 Ven. a. Canstate 1817. zu Stadtbuche 
geldes Reit und 
versicherte Kaufgeld mit hiehendert Mart. 
lübsch, jehiges Pommersches Courant, jedoch ihn 
Capital, jedoch ohne Neuerung, erstehen die 
übrige in zweyhunden. Sie und zweiter Martz 
Lübschaber sind an den Provisor Kaufmann Brei¬ 
semann, als Provisor abgedachter Hebung, zur 
Vertheilung unter den arschienenen seitigen 
Gläubigern, waar auszuzahlten VRW 
an Sachen, w. o., wird der von dem Provisor 
des Gotteshauses zum heiligen Geiste, dem Kaufmann 
Briegemann, unterm 30sten v. M. eingereichte so 
tributions Klag hier bestättiget, welchem nach 
zugehen, und die Quitungen über die dem 
zur Vertheilung kommende Gelder allhie zu 
den Acten einzureichen VRW 
Publ. W. d. 9. Decbr. 1772.
	        
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