sotharius Mar
Schwartz
oder dergehändert
hie und zweitig Mart
lübsche jetziges Pommer
ches Courant
welchem
von Ihre
Im Schuld- Sachen des heimlich von hier entwiche¬
nen hiesigen Bürgers und Leinwebers Jochim Frahm
und deßen mit ihm gegangenen Verfübachten Tha¬
eins Maria Schwartz, werden zuforderst ille und
Ende, welche an Bestirten Frahms und deßen Steffe
tochten von zurückgelaßene Hanbseligkeit, und in an¬
derheit an der in der Kürtzen Baustraffe belegene
und Johann Schwartz Tit. emti Ven. a. Cantate
1754 gerechte zu Stadtbuche geschriebenenen Wohnbude
einige sonderung der Ansprache, der Forderung
haben, sich aber damit auf das am 18ten September
I. J. ergangene, und behörig af- und refigirte her¬
nuntorische Procland nicht angemeldet, davon
gäntzlich abgewiesen: zugleich wird besagte Bede
der Arbeites Mann Pancal Rostock, da kein mehr
biethenden Kanfer sich angefanden, für die
gebothene Dors handers Mark lübsch kann
zwey dritten derb, und eigenthümlich zur schlagen.
das den
und bleibet in selbiger den dem Gottes haus
so zum theiliges Geiste darin als einen artiges
Ven. a. Canstate 1817. zu Stadtbuche
geldes Reit und
versicherte Kaufgeld mit hiehendert Mart.
lübsch, jehiges Pommersches Courant, jedoch ihn
Capital, jedoch ohne Neuerung, erstehen die
übrige in zweyhunden. Sie und zweiter Martz
Lübschaber sind an den Provisor Kaufmann Brei¬
semann, als Provisor abgedachter Hebung, zur
Vertheilung unter den arschienenen seitigen
Gläubigern, waar auszuzahlten VRW
an Sachen, w. o., wird der von dem Provisor
des Gotteshauses zum heiligen Geiste, dem Kaufmann
Briegemann, unterm 30sten v. M. eingereichte so
tributions Klag hier bestättiget, welchem nach
zugehen, und die Quitungen über die dem
zur Vertheilung kommende Gelder allhie zu
den Acten einzureichen VRW
Publ. W. d. 9. Decbr. 1772.