duoriam die unver¬
kaufte Bude nach einer
darüber zu errichtenden
Sage an zu nehmen,
In Convocations- und Liquidations Sachen des ver¬
stattenen hiesigen Bürgers und Schiffers vorhei
David Schreibert Creditoren wird auf das Com
sularische Protocollen vom 28sten Listverwichenen October
verabscheidet und erkannt: daß, nachdem das Repet
ductions Protocoll des am 5ten besagten Monaths er¬
gangenen peremtorischen Proclama zu den Acten¬
eingekommen, nunmehro vor allen Dingen des Inven¬
tarium, behörig abzuschließen, und, zu der Anter
einzubringen und in lengstens innerhalb 3 Wo¬
chen, einzubringen: da denn zugleich Vormündern,
Nahmens ihrer Curanden, sich zu erklähren haben,
ob ger die Unterliche Erbschaft, als Benifi¬
cial, Erben antretten, oder dator abstitiren
und der Creditoren solche cediren wollen;
worauf ferner ergehet, was Recht ist u
Übrigens werden, Amtsselber, alle und jede
welche an gedachten Erbschaft eine Erbsche An¬
sprache, oder Forderung, haben, sich aber damit
auf obangezogenes behörig af- und gefügette,
eremtorische Proctome nicht angemeldert,
hiedurch procibidiret, und von selbiger
abgewiesen. VRW
Publ. W. d. 16. Decbr. 1812.